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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte einen Flug von Weeze nach Bydgoszcz gebucht und mein Ticket zu hause ausgedruckt.

Beim Passieren des Check-In sagte eine unfreundliche Frau: "Mit diesem Ticket können Sie nicht durch. Da sind nur die Anfangsbuchstaben (die ersten drei vom Vornamen, die ersten drei vom Nachnamen) drauf. So können wir Sie nicht mitnehmen. Sie brauchen einen neuen Boarding pass."

Als ich ungläubig schaute, wiederholte Sie das gleiche nochmal in Englisch und mit dem Schluss: "Now go!"

Der Versuch, mein Ticket erneut beim Self-Service-Schalter auszudrucken, scheiterte.

Beim Service-Deck erklärte mir die Mitarbeiterin, dass ich ein neues Ticket lösen müsste - für 280,-- Euro eine Strecke. Sie würde mir empfehlen, mein Rückflugticket - mit dem gleichen Fehler - nochmals online zu buchen, weil das günstiger wäre. Das ganze müsste mein Fehler sein, denn, wenn nur die Anfangsbuchstaben meines Namens auf dem Ticket stehen, dann hätte ich wohl vergessen, meinen vollständigen Namen bei der Buchung einzugeben. Das war hundertprozentig nicht der Fall.

Ich buche jedes Monat Flüge und gebe dabei natürlich immer meinen vollständigen Namen ein! Wieso sollte ich nur meine Anfangsbuchstaben eingeben? Rückerstattung gibt es - laut der Dame am Schalter - für beide Tickets keine. Ich könnte Beschwerde einlegen, aber sie wolle mich gleich darauf aufmerksam machen, dass es bei Eigenverschulden keine Rückerstattung gibt.

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