Sehr geehrte Damen und Herren der Fa. Flexstrom,
ich habe gestern Ihre Rechnungen "Jahresrechnung" und "Schlussrechnung", beide datiert 21.02.2011 per Post erhalten und bin doch schon sehr erstaunt.
Zunächst erstaunt, dass Sie erst im Februar 2011, für eine Versorgung, die im April 2009 endete, Rechnungen schreiben. Dann erstaunt, dass Sie auch noch eine Nachzahlungsforderung von rund 35,- Euro errechnen.
Ich hatte im Februar 2008 einen Festpreisvertrag "3600er Family - Aktionstarif 2007" mit Ihnen abgeschlossen. Da ich nur wenig mehr als die im Paket enthaltenen 3.600 kWh verbraucht hatte und mir außerdem eine Gutschrift von 50,- Euro zustand, vermutete ich, dass Sie einfach nicht abrechnen, weil ich noch Geld zurück zu bekommen habe.
Zu den Fakten
- Jahresabrechnung (10.04.08 bis 09.04.09)
Verbrauch: 3.602,1 kWh (gemäß Ihrer Abrechnung)
Im Vertrag enthalten 3.650 kWh (incl. 50 kWh Aktionsbonus)
Nachzahlung daher: nix!
Der von Ihnen in der Abrechnung vorgenommenen Tarifänderung (bzw. natürlich Tariferhöhung) mitten während der Laufzeit widerspreche ich ausdrücklich! Ich habe in 2008/2009 keine Mitteilung über eine Tarifänderung von Ihnen erhalten. Hätte ich eine solche Info erhalten, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt.
- Schlussrechnung (10.04.09 bis 30.04.09)
Sie haben mit einem Tarif 1834 abgerechnet, der wesentlich teurer ist als der Tarif des ersten Jahres. Da es sich aber um die Abrechnung des zweiten Jahres handelt, muss ich das wohl akzeptieren. Daher stimme ich Ihrer Abrechnung "Rückzahlung von 3,23 Euro" zu.
In Summe der beiden Abrechnungen ergibt sich also eine Rückzahlung von 3,23 Euro an mich. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15. März 2011, mir eine korrigierte Jahresabrechnung zukommen zu lassen.
Falls ich bis zum genannten Datum keine geänderte Abrechnung von Ihnen erhalten habe, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an, da es sich wohl kaum lohnt über drei Euro zu streiten.
Falls Sie allerdings unvernünftigerweise auf Ihrer falschen Abrechnung beharren sollten, so werde ich mich bei der Bundesnetzagentur über Sie beschweren und außerdem die mir zustehenden 3,23 Euro mit anwaltlicher Hilfe bei Ihnen eintreiben.
Mit freundlichem Gruß
Fr. R.