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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe vor etwa eineinhalb Jahren über verivox einen Stromliefervertrag mit der Flexstrom AG abgeschlossen. Folgende Vertragsbestandteile:

Stromtarif Frühlingsaktion 1200er Single, daneben wird eine feste Grundgebühr erhoben.

Flexstrom gewährt Neukunden eine Bonus in Höhe von 80 EUR. Der Bonus wird einmalig am Ende des ersten Versorgungsjahres gutgeschrieben.

Tarif mit Vorrauszahlung

Dieser Vertrag lief genau ein Jahr, d. h. ich habe zum Ablauf des ersten Jahres fristgerecht gekündigt. Das war vor ungefähr einem halben Jahr. Seitdem habe ich nichts mehr von FlexStrom gehört. Insbesondere keine Abrechnung, geschweige denn Aktionsbonus.

Vor zwei Wochen die Überraschung: Flexstrom bucht von meinem Konto zusätzlich knapp 70 EUR ab. Ohne Rechnung, einfach so.

Auf telefonische Nachfrage bei Flexstrom erfahre ich: mein Stromkontingent habe ich nicht mal zur Hälfte verbraucht. Daher kommt die Nachforderung also nicht.

Nach drei Monaten hat mich FlexStrom in einen anderen Tarif geschoben. Angeblich wurde ich darüber per Post informiert. Ich habe kein Schreiben erhalten.

Die 80 EUR Aktionsbonus hätte ich nur erhalten, wenn ich ein Jahr und einen Tag Kunde bei FlexStrom gewesen wäre. Da genau zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt habe, steht mir der Aktionsbonus nicht zu.

Meine Position: die Tarifänderung ist nicht wirksam geworden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige AGB von Flexstrom enthält keine Klausel zur Tarifanpassung. Damit wird eine solche Änderung nur durch Zustimmung beider Vertragsparteien wirksam. Eine solche Zustimmung habe ich nicht erteilt.

Die 80 EUR wurden als Neukundenbonus ausgelobt. Die AGB sagt zu diesem Punkt: "Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate. gekündigt werden". Ich habe den Vertrag zum Ende der ersten zwölf Monate gekündigt und damit nicht vor Ablauf. Damit habe ich Anspruch auf den Neukundenbonus.

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