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Antwort zu folgender Beschwerde

Nach Erhalt des Schreibens v. 14.01.2011 (Preiserhöhung) habe ich von meinem Kündigungsrecht, lt. AGB, Gebrauch gemacht. Da ich bis zum 01.03.2011 keine Bestätigung erhalten habe, bat ich über das Kundenportal doch um Kündigungsbestätigung. Am 07.03.2011 erhielt ich nachfolgende Antwort:

Sie haben sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen. Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht.

Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden.

Nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass kein Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung besteht. Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

Lt. mir vorliegenden AGB v. Mai 2009 zu meinem Vertrag steht mir jedoch das Kündigungsrecht zu. Wozu bestehen AGB's überhaupt?

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