Ich habe meinen Stromliefervertrag mit Flexstrom nach genau 12 Monaten Vertragslaufzeit gekündigt. Mit der Abschlussrechnung wurde mir der versprochene Aktionsbonus von 120 Euro jedoch nicht gewährt. Nach meinem Einspruch gegen die Abschlussrechnung wurde mir per Email mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus hätte.
Im Vertrag wird aber vollmundig geworben: „ Ihren Aktionsbonus erhalten Sie ganz automatisch am Ende des ersten Vertragsjahres“
Was soll man davon halten? Das ist doch eindeutig Werbung mit falschen Tatsachen und bewusste Irreführung, denn der günstige Preis ergibt sich nur durch Einbeziehung der Bonuszahlung, die auch auf Plattformen wie Verivox schon in den Jahrespreis mit eingerechnet wird.