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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte gerade das Problem bei o2. Und ich werde auch dagegen vorgehen. Wenn die das bei 1000 Kunden machen, und keiner was dagegen tut, weil einem Recht haben zu blöd ist, na dann hat o2 ja weiterhin eine gute zusätzliche Einnahmequelle für Rücklastschriftgebühren und Sperrgebühren.

Bei mir war es so, dass es bei der Überweisung zu einem Zahlendreher in der Bankverbindung kam, was mir erst mit der plötzlichen Sperrung des Anschlusses auffiel. Es handelt sich um einen Betrag von knapp 30 Euro. Die Sperre wurde vorher nicht angekündigt (wozu sich o2 aber laut 12.3 der AGB bereiteklärt). Aber nun bezieht sich o2 lieber auf § 286 BGB, wonach nicht gemahnt werden muss. Daraufhin erläuterte ich denen, dass dann doch eher das TKG zu wählen ist, da spezieller. O2 meint, das Urteil des BGH würde ihnen noch nicht vorliegen, sondern nur die Presseerklärung. Hmm, ich hab das Urteil auf der Internet-Seite des größten deutschen Zivilgerichts gefunden mit dem AZ: III ZR 35/10, III ZR 36/10. Also hätte man mir eine Info zukommen lassen mit Hinweis auf die baldige Sperrung (wurde mir angeblich meint ein Mitarbeiter, ein anderer entschuldigt sich, dass ich keine Information erhalten habe), hätte ich das sofort bemerkt und den Betrag umgehend bar in einem O2-Shop bezahlt. Da hätte es nicht zu der Sperrung kommen müssen.

Ach so, die haben das Urteil geprüft und darauf verwiesen, dass es sich nur um Verträge mit der Klausel in den ABG "Sperre ab 15,50 Euro" handelt, wovon o2 nicht betroffen ist. Also Telekom und congstar müssen sich laut o2 an das TKG halten, alle anderen können machen was sie wollen! Noch mal zur Prüfung des Urteils durch o2: Ein paar Absätze weiter in der Antwort von o2 wurde dann nochmal darauf hingewiesen dass das Urteil nicht vorliegt, sondern nur ein Presseerklärung des BGH. Aber immerhin hat o2 das nichtvorliegende Urteil geprüft! Also verar. lasse ich micht nicht! Ich werde die Sperrgebühren nicht zahlen, Rechnung reklamieren mit Verweis auf das Urteil und o2 noch mit ihren Widersprüchlichkeiten konfrontieren. Sollte o2 mir aufgrund der Nichtzahlung der Sperrgebühr (o2 nennt das Gebühren für den Mahnlauf - aber o2 muss ja nicht mahnen lt. BGB. haben sie auch nicht. aber Mahngebühren sind schneller zu entheben als Sperrgebühren) den Anschluss sperren, werde ich eine Frist setzen zur Entsperrung. Wenn diese nicht erfüllt wird, werde ich fristlos den Vertrag kündigen.

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