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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 9.3.11 hatte NORMA das ab 7.3.11 beworbene Batterieleuchtenset nicht vorrätig.

Obwohl der Prospekt darauf verweist, dass bei Nichtverfügbarkeit des Artikels durch die Filiale der Artikel anderweitig zu beschaffen sei, sah sich der Marktleiter dazu nicht verpflichtet, da sie kein Fachmarkt seien. Daher könne der Artikel weder bevorratet noch beschafft werden.

Ein Schreiben an den NORMA-Service brachte außer einer Entschuldigung keine neuen Erkenntnisse. Ein weiteres Schreiben an die Geschäftsleitung mit einem Hinweis auf eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale und der Wettbewerbszentrale erwirkte zunächst eine positive Antwort: Man wolle den Artikel innerhalb von zehn Tagen aus einer anderen Filiale beschaffen.

Da diese Frist längst überschritten ist, halte ich das Gebaren von NORMA für unseriös.

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