Ich hatte ein Jahrespaket bei FlexStrom (Zeitraum: Januar 2010 bis Dezember 2010) gekauft.
Den Betrag hatte ich im Voraus bezahlt. Beim Willkommensschreiben wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Neukundenbonus mit der Jahresendabrechnung verrechnet wird.
Ich habe fristgerecht gekündigt (auf Dezember 2010), damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.
FlexStrom weigert sich nun mir den Neukundenbonus auszubezahlen:
"Ihr Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet.
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. "
Warum ich einen Anspruch auf den Neukundenbonus habe:
1.: Es ist für den "Durchschnittsmenschen" irreführend, nach dem Lesen des Willkommensschreibens noch nach eventuellen Vierklausulierungen zu forschen.
2.: Die Gewährung des Bonus ist an eine Bedingung geknüpft. Diese Bedingung wird nur in den AGB erwähnt und nicht im Verkaufstext.