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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe heute bei Penny Boppard-Buchholz eingekauft, einmal für mich, einmal für meine Nachbarin. Ich hatte zwei Feinschmecker-Rabatte für Heinz Wille Produkte, eins für mich, eins für die Nachbarin.

Die übrigens nie freundliche Frau an der Kasse verweigerte mir zwei Produkte der Firma mit Rabatt zu verkaufen, sondern wollte es nur auf einem Produkt berechnen.

Hätte ich die Einkäufe getrennt, wären das eindeutig zwei Einkäufe gewesen. Ich glaube dennoch, dass diese schnippische Frau es nicht akzeptiert hätte. Wer hat da recht?

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