Es begann so schön: Strom für günstig Geld. Nun gut: Mit Vorauskasse.
Seit 01-07-2010 beziehen wir im bestellten Tarif Deutschland-Best Tarif 3 jährlich Regio 5 unseren Strom. Vorauszahlung 606,90 Euro bei Verzicht auf die Preisgarantie. Sonst wären es 672,16 Euro gewesen.
Eine Preisanpassung fand statt wegen EEG: 1,965 ct / kwh mehr. Hätte sich ab gut 3300 kwh gerechnet. Soviel Strom verbrauchen wir nicht. Damals im OnlineBenutzerAccount alles schön und gut.
Jüngst kam dann eine angebliche Rechnung nebst Überweisungsträger, datierend vom 18-04-2011, eingetroffen am 19-04-2011, für die Vorauszahlung ab 01-07-2011. Kein USt-Ausweis, keine saubere Aufstellung, mehr so 'n Info-Flyer mit grüner Zukunft und voll Öko.
Nun sollten es 931,60 Euro sein! Nach Abzug des Neukundenbonus: 816,60 Euro. Ohne Preisgarantie 729,60 Euro.
Donnerkeil! 20 Prozent Steigerung. Soll ich den Atomausstieg alleine zahlen?
Genauer hingesehen:
Neuer Tarif: Jetzt DeutschlandBest Tarif 6 Region 22.
Änderung der Vertragsgrundlage! -> Somit Änderungskündigung durch Flexstrom ->
Ergo: Widerspruch, Euer Ehren!
Also: An den Vorsitzenden Robert Mundt einen Widerspruch per e-Mail geschrieben.
Beim ersten Mal konnte das Flexstrom-EDV-etwas die Vertragsnummer (VN) nicht finden. Stand halt im angehängten PDF. Kriegte dann eine "Bestätigungsmail", dass eben die VN nicht gelesen werden könne. Ich hätte 14 Tage Zeit, sie unter einem - nicht funktionierenden - Link zu erfassen. Andernfalls wird ganz knackig, nackig gelöscht.
Schon mal was von Aufbewahrungsplichten von Geschäftsunterlagen gehört, Herr Mundt? Schaumer mal beispielsweise in die AO.
Widerspruch deshalb, weil eine Kündigung zum einen zwingend auf dem Postweg erfolgen muss (siehe lustige AGBs) und letztlich zum Verlust des Neukundenbonuses führt. Im Account war - mir nichts dir nichts - schwupp, der neue Tarif ausgewiesen. Sollte doch frühestens zum 01-07-2011 beginnen?
Aber durch Widerspruch gegen die Änderungskündigung abgelehnt. Flexstrom-Website aufgerufen, Werte erfasst, ausgewiesen wird ein Preis von 546,38 Euro pro Jahr. Wichtig ist: pro Jahr! Immerhin doch 183,22 Euro billiger.
Vielleicht sollte man dort besser schreiben: im ersten Jahr. Aber auch nur dann, wenn der Kunde unbillige Preiserhöhungen akzeptiert und nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Sehr schlaues Konzept. Der Kunde wird durch Termindruck in Zugzwang gebracht (weil dieses sagenhafte Angebot nur bis zum 25-04-2011 gilt) und soll sodann den Betrag überweisen.
Warum überweisen? Weil damit konkludentes Handeln unterstellt werden kann. Immer noch schlau gemacht. Und: Bei Überweisungen gibts halt keinen Rückruf.
Ich werde am 20-05-2011 vertragsgerecht eine selbst ermittelte Vorauszahlung nach Abzug des entsprechenden Bonuses und auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Höhe von gut 320 Euro leisten. Alles weitere klären wir im Zweifel an dritter Stelle (AG Tempelhof oder AG Forchheim?).
Ach so, Herr Mundt: Ich habe beim eBundesanzeiger.de vergeblich nach den Konzernbilanzen der Flexstrom AG gesucht. Das Gleiche gilt für die Offenlegung Ihrer Inkasso-GmbH. Sollte ich in zwei Wochen für die vergangenen drei Jahre (ab 2007) nicht fündig werden, darf ich dann beim BMJ mal anfragen, was man da so machen kann?
Es wäre sehr angenehm, wenn Stromanbieter in ähnlicher Weise wie bei den Telekomunikationsunternehmen zu sauberen und klaren Preisausweis gebracht werden könnten.
Und: Jeder, der einen iNet-basierten Stromvergleicher nutzt, sollte sich bewusst sein, dass mit Online-Abschluss über das jeweilige Portal regelmäßig auch eine Provisionszahlung an das jeweilige Portal verbunden ist. Insofern sind die Vergleiche der Ergebnisse der Stromvergleicher gelegentlich absolut nicht vergleichbar. ; -)
Einen schönen Gruß aus Forchheim