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Antwort zu folgender Beschwerde

Zum 31. Januar 2011 endet das erste Vertragsjahr. Seitdem erhielten wir zwar sofort eine Mitteilung und saftige Erhöhung (sie nannten das "Anpassung" und verweigerten daher das Sonderkündigungsrecht, das nur bei "Preiserhöhung" gelte): Allerdings blieb die Firma bis jetzt die Abrechnung für das erste Jahr schuldig.

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