Die einjährige Belieferung mit elektrischem Strom durch FlexStrom endete am 31.12.2011 durch meine fristgerechte Kündigung.
Trotz einschlägiger Gerichtsurteile (Amtsgerichte Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011, Aktenzeichen: 3 C 377/10 sowie Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010, Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH) wurde in der Schlussrechnung vom 28.03.2011 der Aktionsbonus nicht aufgeführt.
Weiterhin wurde der Zählerstand falsch ausgewiesen, obwohl dieser von mir Anfang Januar ordnungsgemäß an FlexStrom und an meinen neuen Anbieter gemeldet wurde. Dort war zu lesen „EVU Ablesung“. Dabei kann es sich keinesfalls um eine "Ablesung" gehandelt haben.
FlexStrom behauptete, sie seien auf die Zählerstandsangabe von E. On Avacon angewiesen. E. On Avacon hingegen schreibt: "Leider haben wir von Ihrem Vorlieferanten, der FlexStrom AG … Ihren Zählerstand vom 31. Dezember 2010 nicht erhalten."
Mit Schreiben vom 31.03.2011 widersprach ich bei FlexStrom der Schlussrechnung bezüglich der Zählerstandangabe. Eine Nachzahlung meinerseits hat diese Korrektur nicht zur Folge.
Mit Schreiben vom 04.04.2011 forderte ich die Zahlung des Aktionsbonusses von 120 Euro bis zum 18.04.2011. Seitdem befindet sich FlexStrom in Verzug.
Im Reclabox-Internetforum habe ich die E-Mail-Adresse von Marc Breidbach gefunden und schrieb auch ihn am 18.04.2011 an und bat um Klärung bis 25.04.2011.
Wie nicht anders zu erwarten, wurde auf die Auszahlungsaufforderung nicht reagiert, auch seitens Herrn Breidenbachs nicht, eine Korrektur des Zählerstandes erfolgte ebenfalls nicht.
Bevor ich nun einen Mahnbescheid beantrage, versuche ich also auf diesem Wege, eine Auszahlung zu erwirken. Vielleicht wird erst so Herr Breidenbach auf mich aufmerksam.