Hallo Zusammen,
wieder mal ein Flexstromgeschädigter.
Typisches Vorgehen dieses Anbieters: Bewerbung eines "selbstverständlichen" Aktionsbonuses nach zwölf Monaten mit Verrechnung auf der Jahresschlussrechnung und definiertes Strompaket zum Festpreis.
Natürlich machen auch alle Vergleichportale wie Verivox in ihren Preisberechnungen auf diesen tollen Bonus aufmerksam.
Ende vom Lied: Saftige Tariferhöhung auf der Jahresschlussrechnung und natürlich keine Verrechnung des Aktionsbonuses.
Das wirklich Üble daran ist, dass trotz einiger Gerichtsurteile und von Flextsrom unterzeichneter Unterlassungsverfügungen sich nichts geändert hat. Das werte Unternehmen meint wohl, es bewegt sich im rechtsfreien Raum und kann die Verbraucher prellen.
Wie lautet es so schön in den einleitenden Zeilen der AGB: "FlexStrom legt großen Wert auf eine faire und langfristige Vertragsbeziehung."
Das wird wohl eine Sache für den Anwalt. Ich werde mich jedoch auch auf alle Fälle den Verbraucherschutz wenden sowie Vervivox Feedback geben, was die da eigentlich bewerben.
Anbei mein aktueller (der Dritte) Brief
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben widerspreche ich erneut der Schlussrechnung 933007 vom 28.03.2011 und der Forderung aus Ihrem Schreiben vom 18.04.2011.
Ihre angebotene nachträgliche Preisgarantie lehne ich ab.
Grundlage des Vertrags zwischen FlexStrom und mir war gem. AGB 7.2 die zum Abschluss gültige Preisliste. Es handelt sich um das Produkt "4500 Herbstaktion 2009" inklusive aller Kosten zum Festpreis von 775,38 € für zwölf Monate und Vorauskasse.
Vertraglich wurde die Lieferung von 4500 kWh Strom zum Preis von 751,50 € und eine Grundgebühr von 23,88 € vereinbart. Der Betrag von 775,38 € wurde von mir wie vereinbart im Voraus beglichen. Der Mehrverbrauchspreis über die bereits bezahlten 4500 kWh hinaus wurde mit 0,249 €/kWh vertraglich festgelegt. Nachträgliche Tarifanpassungen wurden vertraglich nicht vereinbart.
In Ihrem Schreiben vom 11.04.11 legen Sie dar, dass § 315 BGB auf Sie nicht anwendbar ist (aus meiner Sicht strittig), da Sie den Preis nicht einseitig bestimmen, sondern das Einverständnis des Kunden voraussetzen.
Senden Sie mir daher bitte die Nachweise zu, die mein Einverständnis zur Preiserhöhung bzw. den Zugang der Information über die eine Tarifanpassung dokumentieren und auf die Sie sicherlich Ihre Ansprüche stützen können.
In Ihrem Schreiben gehen Sie in keinster Weise auf die von mir geforderte Verrechnung des Bonus in Höhe von 120,00 € ein. Gemäß Ihrem Anschreiben vom 10.11.2009 (Text und Fußnote 1) zum Vertragsbeginn wird dieser mit der Jahresschlussrechnung verrechnet. Auch aus den für mich gültigen AGB Ziff. 7.5 kann ich nichts gegenteiliges ableiten. Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar mit Beginn der Stromlieferung vom 01. 01. 2010 bis zum Ende der Stromlieferung nach zwölf Versorgungsmonaten am 31.12. 2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags – also zum 31.12.2010 rechtsgültig und nicht wie von Ihnen häufig dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt.
Unter Berücksichtigung der auf der Rechnung ausgewiesenen Verbrauchswerte ergibt sich folgende Rechnung:
Der Verbrauch vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 betrug 4717 kWh. Abzüglich von 200 kWh aus Guthaben verbleiben 4517 kWh. Davon sind 4500 kWh durch den bereits entrichteten Paketpreis in Höhe von 775,38 € inkl. Grundgebühren abgedeckt. Verbleibt ein Mehrverbrauch über 17 kWh zu den vereinbarten 0,249 € / kWh in Höhe von 4,24 €.
Unter Berücksichtigung des Bonus in Höhe von 120,00 € und des Mehrverbrauchs fordere ich Sie hiermit auf, mir den Differenzbetrag von 115,76 € auf mein Ihnen bekanntes Konto bis zum 13.05.2011 zu überweisen.
Sollte ich von Ihnen bis zum 13.05.11 keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass sie ihrerseits die Forderung akzeptieren.
Ich fordere Sie weiterhin auf, in zukünftigen Antworten hinsichtlich meiner Forderungen Stellung zu nehmen bzw. Ihre Ansprüche darzulegen. Vordefinierte Textbausteine sind dazu weniger geeignet.
Mit freundlichen Grüßen
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