Ich habe einen Gasliefervertrag mit der TelDaFax Marketing GmbH geschlossen. In deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 11) heißt es aber:
11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass TelDaFax den Gasliefervertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf, überträgt.
11.2 Zudem ist der Kunde damit einverstanden, dass TelDaFax und/oder die TelDaFax ENERGY GmbH die Forderungen aus Gasliefervertrag an die TelDaFax Services GmbH, Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf, übertragen.
Die Rechnung über den Abschlag habe ich von der TelDaFax Services GmbH erhalten und auch dorthin überwiesen.
Nun hat der örtlich zuständige Netzbetreiber der TelDaFax den Zugang gesperrt, so dass ich in der Grundversorgung gelandet bin. Natürlich möchte ich meine Vorauszahlungen von TelDaFax zurück haben, dort reagiert man aber nicht.
An wen schicke ich denn jetzt richtigerweise einen Mahnbescheid: An die "Marketing GmbH", die "ENERGY GmbH" oder die "Services GmnbH"? Es steht zu befürchten, dass im Falle der Beantragung eines Mahnbescheides jede der Firmen geltend macht, sie sei ja nicht mein Vertragspartner.