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Antwort zu folgender Beschwerde

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich den Widerspruch gegen den Mahnbescheid aufrecht erhalte.

Im Widerspruchsschreiben an Ihre Vertragsanwälte teilte ich bereits mit, dass die Restschuld von 188,15 € am 08.04.2011 bezahlt wurde und somit auch die Zahlungsfrist (bis 09.04.2011) eingehalten wurde.

Im Anhang des Schreibens an die Kanzlei WBB befindet sich eine Kopie der Inlandsüberweisung an die Drillisch AG.

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