Waren vom 1.2.2008 bis 31.01.2011 Kunde bei Teldafax. Die Kündigung des Vertrages wurde fristgerecht gestellt und durch Teldafax als korrekt und fristgerecht bestätigt. Zum 31.01.2011 wurden die Zählerstände übermittelt, woraufhin die Schlussrechnung auf den 28.02.2011 datiert kurz danach bei mir einging.
Diese wies ein Guthaben in Höhe von 220,36 Euro auf und teilte mir kurz mit, dass ich die Bankverbindung zur Rücküberweisung des Guthabens mitzuteilen. Dieser Bitte bin ich am 12.03.11 um 10.30 Uhr nachgekommen und habe über die Kundenhotline die Bankverbindung angegeben. Eine freundliche Frage, wann ich denn mit meinem Geld rechnen könne, wurde mir mit "das kann etwas dauern, das muss erst ins System eingegeben werden".
Als sich bis zum 30.03.2011 noch keinerlei Eingang des Betrages auf dem von mir angegebenen Konto ergeben hat, habe ich die Bankverbindung, sowie eine erneute Aufforderung zur Zahlung meines Geldbetrages schriftlich per Einschreiben an Teldafax übermittelt. Eine von mir gesetzte Frist verstrich ohne eine Reaktion durch Teldafax.
Aufgrund der fehlenden Rückmeldung habe ich am 11.04.2011 erneut mit der Kundenhotline gesprochen und mein Anliegen vorgebracht, allerdings habe ich außer ein "ich werde das an die Fachabteilung weitergeben" nichts erreichen können. Aus diesem Grunde habe meine Stellung, sowie die Einforderung meines Guthabens unter Fristsetzung erneut an Teldafax übersandt - diesmal per Einschreiben mit Rückschein an den zu diesem Tage im Impressum der Homepage angegebenen Geschäftsführer. Der Rückschein zeigt an, dass das Schreiben am 15.04.2011 bei Teldafax angekommen ist. Allerdings blieb jegliche Reaktion seitens Teldafax aus.
Heute nehme ich diese Möglichkeit wahr, um Teldafax hierüber aufmerksam zu machen - vielleicht ist das gedruckte Briefpapier es bei Teldafax nicht mehr wert, gelesen zu werden. Als letzte Frist habe ich mir den 31. Mai 2011 gesetzt - sollte zu diesem Termin mein Geldbetrag (wie in der Rechnung Nr. 1232011255899 ausgewiesen) auf meinem Konto eingegangen sein, so werde ich meinen Anwalt mit den von mir säuberlich dokumentierten Unterlagen zur Wahrung meiner Interessen beauftragen.