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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich war Kunde bei Flexstrom vom 01.02.2010 bis 31.01.2011

Den Vertrag habe ich fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, was mir auch seitens FlexStrom schriftlich bestätigt wurde. Die Schlussrechnung enthielt den bei Vertragsschluss zugesicherten Bonus in Höhe von 75 € nicht. Mehrere Reklamationen mit Verweis auf Vertrag und AGB wurden von Flexstrom ignoriert oder abgestritten.

Zuletzt bekam ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt

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Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

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Meiner Ansicht nach ist diese Darstellung falsch, da ich ausdrücklich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hatte.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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