Von 01.12.2009 bis 30.11.2010 war ich Kunde bei FlexStrom (Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate erfüllt). FlexStrom warb mit einem Aktionsbonus in Höhe von 120 Euro, der nach Ablauf von zwölf Monaten erstattet werden sollte.
Nachdem vier Monate nach Ablauf des Vertrages kein Bonus auf meinem Konto eingegangen und keine Schlussrechnung erstellt war, reklamierte ich schriftlich bei FlexStrom. FlexStrom lehnte die Zahlung des Bonus mit der Begründung ab, dass ich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hätte.
Meiner Ansicht nach habe ich die Bedingungen für die Zahlung des Bonus erfüllt, da ich genau ein Jahr Kunde bei FlexStrom war und eben NICHT innerhalb der Mindestlaufzeit gekündigt habe.
Vertragsnr. 900001168430