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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 30.12.2010 erteilte ich TelDaFax online den Auftrag zur Stromversorgung, wobei mir mit Schriftsatz vom 04.01.2011 eine Auftragsbestätigung zugeschickt wurde.

Im Leistungsumfang enthalten war u. a. ein Sparpaket M 2005 kWh á 0,16 €/kWh = 400,00 €. Ich wurde aufgefordert, TelDaFax eine Vollmacht dahingehend zu unterzeichnen, dass sie das bisherige Vertragsverhältnis mit der Flexstrom AG zu kündigen, was unter dem 08.01.2011 erfolgte.

Am 06.01.2011 erhielt ich bereits eine erste Rechnung über einen Betrag von 400,00 € für das Strompaket, wobei ich aufgefordert wurde, diesen Betrag zur Anweisung zu bringen. Der Betrag in Höhe von 400,00 € wurde am 30.01.2011 auf das Konto der TelDaFax Service GmbH zur Einzahlung gebracht.

Trotz mehreren Versuchen, mit TelDaFax in Verbindung zu treten, da zwischenzeitlich Funkstille herrschte bzw. mehrfach mitgeteilt wurde, dass es zu einer verzögerten Bearbeitung aufgrund Belastung käme, kam es zu keiner Kündigung bei Flexstrom und keinen Vertrag mit TelDaFax. Aufgrund Unmöglichkeit der Leistungserbringung habe ich die bereits gezahlten 400,00 € zur Auszahlung mit Termin 14.04.2011 angemahnt, ohne jegliche Reaktion.

Mir wurde lediglich ein Schreiben vom 11.04.2011 durch TelDaFax zugeschickt, indem mir die Rechnung vom 06.01.2011 über 400,00 € storniert wurde. Deshalb nahm ich mir Rechtsbeistand bei Fr. Hofmann der Anwaltskanzelei Andras Baumann in Aue.

Durch ein Schreiben, Az. HO/EM 9588/11, vom 28.04.2011 von RA Fr. Hofmann an TelDaFax wurde dem Unternehmen letztmalig eine Frist zur Auszahlung der 400,00€ + Anwaltskosten bis zum 06.05.2011 gestellt. Bis zum heutigen Tag erfolgte keinerlei Reaktion durch TeDaFax

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