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Antwort zu folgender Beschwerde

Die Firma Flexstrom verweigert mir den Neukundenbonus von 95,00€. Vertragslaufzeit war wie vertraglich vereinbart ein Jahr also volle zwölf Monate und ich war länger als sechs Monate nicht Kunde bei Flexstrom. Somit erfülle ich die Kriterien für den Bonus. Jetzt verweigert man ihn mir. Sie stellen sich dumm, wüssten nicht, wo das stünde, ich solle ihnen doch den Vertrag schicken.

Nach meiner dritten Mail diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Schilling,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.05.2011.

hiermit möchten wir Ihnen nochmals abschließend die Sachlage erläutern, warum Sie zur Zahlung der Forderungen verpflichtet sind.

Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Wir hoffen, dass unsere Erläuterung Ihnen hilfreich war.

Dies ist eine der größten Verbrauchertäuschungen, man wirbt groß mit dem Neukundenbonus und will ihn dann nicht zahlen! Ich hatte den Vertrag nur gekündigt, da der mir neu angebotene Preis über 40% teurer war für die gleiche Leistung. Da braucht sich flexstrom nicht zu wundern, dass ihnen die Kunden davon laufen. Sonst wäre ich geblieben!

Da es ja schon einige Vergleichsfälle gibt:

Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel. Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil): Wissen und kennen die Herren von Flexstrom selbst.

Zum anderen wurde mir unter gleichen Voraussetzungen im Jahre 2009 der Neukundenbonus gewährt. Ich werde mich mit einem Anwalt beraten, gehe aber davon aus, dass er die Sachlage auch so sieht und werden die nötigen Schritte einleiten.

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