Folgende Beschwerde ergibt sich an die SÜWAG Strom und Gasversorgung, bzw. an MAINOWA dem Strom und Gasabrechner:
1.) eine bereits beglichene Rechnung, die neu in Rechnung gestellt wurde
2.) eine falsche Zuordnung der kwh zu der entsprechenden Zählernummer
3.) eine Berechnung des Stromes für einen Zwischenzähler
3.) ein (bisheriges) Nichtreagieren auf die Bitte einer Endabrechnung für Gas nach Zusendung des Gaszählerendstandes bei Übergabe
Vom und Gasversorger Mainova wurde Mitte Mai eine Endabrechnung für Strom sowie für Gas angefordert, da der Abnehmer gewechselt hat. Trotz mehrfacher Erinnerung ist bis heute keine Reaktion auf die Gasversorgungsabmeldung erfolgt.
Für die Stromabrechnung erfolgte NACH Abmeldung eine Mahnung / Mahngebühr wegen Nichteinzug der Abschlagszahlung (da die Abmeldung meinerseits bereits erfolgte, wurde das inzwischen nicht mehr benötigte Konto gelöscht). Nach Anruf bei der Mainova wurde die Mahngebühr "kulanterweise" gelöscht, mit dem Hinweis, ich solle doch die Endabrechnung abwarten.
Die kam dann auch: für ein seit über einem Jahr nicht nicht mehr bewohnten Haus (die Eigentümerin war verstorben, das Haus wurde nun verkauft und die Zähler abgelesen) wurde eine Rechnung über 6000 kWh für einen Zeitraum von sechs Monaten erstellt. Man bedenke, dass der kW-Verbrauch im noch bewohnten Zustand des Hauses und bei voller Nutzung lediglich 2.500kWh betrug.
Nach Widerspruch meinerseits erhielt ich eine neue zweite Rechnung mit dem ungefähr gleich hohen Endbetrag, nur anders zusammengesetzt: wie ich inzwischen recherchieren konnte, rührt die hohe kWh- Zahl (ca. 6000kWh) von einem dem Hauptzähler nachgeschalteten ZWISCHENzähler (wie mir zwischenzeitlich vom Elektriker bestätigt wurde) her, der vor 30 Jahren wegen eines Untermieters eingebaut wurde - es wurden somit die kWh für 30 Jahren und zwei Zimmern eines ZWISCHENzählers in Rechnung gestellt, der somit gar nicht berechnungsfähig ist. Der Hauptzähler wurde vor ca. einem Jahr ausgewechselt und hatte aufgrund der Nichtbewohntheit des Hauses einen dementsprechend (verständlich) niedrigen kWh- Anzahl, was auch von dem der Süwag vorgelegten Übergabeprotokoll belegt wurde, aber in der/den zweiten Rechnungen (nach 1. Widerspruch) in keiner Weise Berücksichtigung fand. Darüber hinaus wurde eine an MICH gerichtete ZUKÜNFTIGE Abschlagszahlung verfasst, obwohl der NEUE Besitzer dieser Strom und Gasabnahmestelle der Süwag bekannt gegeben wurde.
Daraufhin wurde von mir ein zweiter Widerspruch verfasst mit dem Hinweis auf
1.) eine bereits beglichene Rechnung, die neu in Rechnung gestellt wurde
2.) eine falsche Zuordnung der kwh zu der entsprechenden Zählernummer und damit falsche und total überhöhte Forderung
3.) eine Berechnung des Stromes für einen Zwischenzähler
Ich bin gespannt, ob nun eine den Tatsachen entsprechende Richtigstellung der Endabrechnung erfolgt, woraus aus den tatsächlich verbrauchten Strom eine Rückzahlung zu erwarten ist und nicht eine Forderung (von ca. € 1000).
Das gleiche (Annahme einer Rückzahlung, da das Haus über ein Jahr nicht bewohnt war) gilt natürlich für die Gas-Endabrechnung, auf die bis zum heutigen Tage nicht reagiert wurde.