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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe, und das halte ich bereits für eine Unverschämtheit, am 23.06.2011 meine Abschlussrechnung für den mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Vertrag 900001125056 vom 01.08.2009 bis 31.07.2010 erhalten.

Darin fordern Sie eine Nachzahlung in Höhe von 10,44€. Dieser Schlussrechnung widerspreche ich hiermit. Ich widerspreche dem Tarifwechsel, den Sie in Form eines Werbeflyers getarnt und ohne Datum zugesendet haben. Dies ist gemäß Urteil Landgericht Berlin von 29. April 2011, Aktenzeichen 103 O 198/10 unzulässig und daraus resultierende Forderungen sind nicht statthaft.

Ich fordere weiterhin die Erstattung des Aktionsbonus von 90€, der mir bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigt wurde. Dieser ist gemäß Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10 auch zu zahlen, wenn der Vertrag während der ersten 12 Monate mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, da es sich um eine unklare Formulierung handelt und eine laienhafte Auslegung der Formulierung hier zum Tragen kommt. Die in den aktuellen AGB vorhandene Konkretisierung ist in den für mich relevanten AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht enthalten.

Ich bitte Sie, mir eine korrigierte Schlussrechnung zukommen zu lassen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Im Übrigen hoffe ich nicht wieder ein Jahr auf die Korrektur warten zu müssen.

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