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Antwort zu folgender Beschwerde

Seit vielen Jahren bin ich E-Plus Kunde und hatte bisher keine größeren Probleme. Da aber mein Vertrag nicht mehr zeitgemäß war, kündigte ich diesen im April 2011 zum August 2011.

Daraufhin wurde ich mehrmals von überaus kompetenten und freundlichen Mitarbeitern angerufen und handelte schließlich ein attraktives Angebot für einen neuen Vertrag (inkl. Internet-Flat und Smartphone) aus. Die Konditionen sollten sofort mit Erhalt des Telefons ab dem 27.5.2011 gelten.

Kurz darauf stellte ich fest, dass für den 27.5. GPRS/UMTS-Kosten in Höhe von 72 € angefallen sein sollten. Auf Nachfrage per E-Mail teilte man mir mit, dass die Flatrate noch nicht aktiv war. Ich bestand jedoch darauf, dass diese Kosten nicht berechnet werden, da mir bei Vertragsschluss gesagt wurde, dass die Flat und sämtliche gebuchten Optionen etc. sofort aktiv seien.

Ich wies die Kundendienstmitarbeiter mehrmals telefonisch und per E-Mail darauf hin, dass sie dies bitte vor Erstellung der Rechnung, jedenfalls aber VOR der Abbuchung von meinem Konto klären mögen. Mir wurde sodann eine Gutschrift versprochen, die mit der überhöhten Rechnung verrechnet werden sollte.

Es geschah jedoch nichts. Am 28.6.2011 wurde der gesamte Betrag (inkl. der besagten 72 €) meinem Konto belastet. Dies teilte ich am 30.6.11 erneut dem Kundenservice mit und bat um Erstattung. Es kam keine Reaktion.

Am 7.7.2011 übergab ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt, der E-Plus die Situation noch einmal schilderte und eine Frist zur Zahlung des Betrages setzte. Am 8.7. erhielt ich einen Anruf eines SEHR freundlichen E-Plus-Mitarbeiters, der sich mehrmals entschuldigte, dass die Angelegenheit so lange gedauert habe und mir sagte, dass der Betrag am 6.7.2011 meinem Kundenkonto gutgeschrieben worden sei.

Das unverschämte und dreiste an der Angelegenheit ist, dass sogar ein heute bei mir eingegangener Brief mit der Gutschriftsbestätigung von E-Plus auf den 6.7.2011 zurückdatiert wurde, damit E-Plus meine Anwaltskosten nicht übernehmen muss. Das ganze wurde außerdem als "Kulanzgutschrift" bezeichnet. Eine unglaubliche Frechheit!

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