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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, den Aktionsbonus in Höhe von 125,00 Euro sowie die entstandenen Mahnkosten zu zahlen.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 01.08.2011.

Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit meiner Forderung verweise ich auf das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10. Kommen Sie meiner Aufforderung nicht nach, werde ich Klage einreichen.

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