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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 26.11.2009 bekam ich die Auftragsbestätigung von FlexStrom über den Tarif 2400er Partner FlexStrom Online Only.

Lieferbeginn 01.01.2010. Aktionsbonus 95,-- €.

Außerdem die folgende Formulierung: "Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet.

Ich habe den Vertrag zum Ende des 1. Vertragsjahres am 31.12.2010 per Einschreiben gekündigt und mit diesem Schreiben auch die FlexStrom erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

Am 13.01.2011 erhielt ich von FlexStrom meine Schlussrechnung für das 1. Vertragsjahr (Formulierung FlexStrom). Natürlich war, wie zu erwarten, der 95,-- € Bonus nicht berücksichtigt.

Aufgrund eines Mehrverbrauchs hatte ich eine Nachzahlung zu leisten. Den Bonus habe ich von der zu leistenden Nachzahlung abgezogen und den Restbetrag überwiesen.

Am 02.02.2011 folgte dann die 1. Mahnung von FlexStrom über die von mir einbehaltenen 95,-- € Bonus.

Am 10.02.2011 die 2. Mahnung.

Zwischendurch habe ich Kontakt per E-Mail mit FlexStrom zur Klärung gesucht. Es kamen jedoch nur diese auch hier von anderen Betroffenen geschilderten nichtssagenenden automatisch generierten Antwortmails.

Am 11.05.2011 folgte dann das 1. Schreiben des IHD inkasso, an die FlexStrom seine Forderung abgetreten hatte.

Gesamtforderung nun 149,34 €.

Ich widersprach schriftlich an IHD Inkasso dieser Forderung.

Am 20.06.2011 folgte das 2. Schreiben des IHD Inkasso in der meine Einwendungen zurückgewiesen wurden und bei weiterer Zahlungsverweigerung sich eine gerichtliche Geltendmachung nicht länger vermeiden lässt.

Ich werde die anderen FlexStrom-Betroffenen über den Fortgang (Mahnbescheid, Klage) informieren.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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