Ich habe trotz nachweislich ordnungsgemäßer Übermittlung des Jahresverbrauchs von rund 1.700 Kw/h am 10.03.2011 eine Jahresverbrauchsabrechnung mit einem geschätzten Verbrauch von 3.000 Kw/h erhalten und sollte -statt dem mir zustehenden Guthaben von über 160 €- über 100 € nach zahlen und zukünftig einen überhöhten Abschlag bezahlen.
Sofort die (kostenpflichtige!) Hotline angerufen. Diese fühlte sich nicht zuständig, da sie angeblich nur Neuverträge annehmen würden. Habe der Abrechnung am 12.03.2011 daraufhin schriftlich und per Mail widersprochen und eine detaillierte korrekte Abrechnung beigefügt. Maileingang wurde bestätigt, aber keine weitere Reaktion. Stattdessen wurde der komplette Nachzahlungsbetrag + überhöhter Abschlag für März abgebucht (und dies trotz Androhung einer Rückbuchung meinerseits).
Also sofort erneut widersprochen und Rückbuchung angedroht. Keine Reaktion außer Maileingangsbestätigung. Stattdessen am 04.04. auch noch überhöhter Abschlag für April abgebucht.
Am 07.04. per Einschreiben und Rückschein direkt bei Geschäftsführung beschwert und Kundenservice erneut angeschrieben (sogar ein Foto des Zählers mit aktuellem Zählerstand beigefügt). Keine Reaktion.
Daher am 26.4. Nachzahlung für Jahresendabrechnung zurückgehen lassen. Prompt erfolgte am 02.05. Mahnung mit Inrechnungstellung der durch Stromio selbst verursachten Rücklastschriftgebühren von 8 € zzgl. Mahngebühren. Seither bucht Stromio keine Abschläge mehr ab (trotz weiterhin bestehendem Abbuchungsauftrag! ).
Daraufhin bei Bundesnetzagentur beschwert mit Durchschrift an Stromio. Keine Reaktion von Stromio.
Stattdessen erneute Mahnung vom 18.05.2011 incl. angeblich rückständigem Abschlag für Mai (den Stromio selbst nicht abgebucht hat) + Mahngebühren.
Nächste Mahnung mit Androhung der Kündigung erfolgte mit Datum 30.05.2011: weitere Mahngebühren 5,- €.
Gestern Kündigung von Stromio zum 31.08. erhalten. Der angeblich rückständige Betrag beläuft sich jetzt schon auf 307,26 € (incl. der zwischenzeitlich nicht abgebuchten Abschläge für Juni und Juli-trotz bestehendem Abbuchungsauftrag) und 30 € Bearbeitunggebühren für die selbst verursachte Kündigung.
Bis heute habe ich - trotz der nicht erfolgten, allein von Stromio selbst zu vertretenen Abbuchung der Abschläge für Mai - Juli- nach aktuellem Stand meiner Berechnung noch ein Guthaben gegenüber Stromio von mehr als 40 €, so dass selbst bis zum hoffentlichen Vertragsende per 31.08. kein Nachzahlungsanspruch seitens Stromio bestehen wird.
Sollte Stromio weiterhin völlig unberechtigte Forderungen aufstellen, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der weitergehende - auch strafrechtliche Schritte - prüfen wird.