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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Korrektur der Schlussrechnung vom 07.07.2011.

Ich war vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010 ein Jahr bei Flexstrom unter Vertrag. Mit der Vertragsbestätigung vom 29.09.2009 wurde mir nach zwölf Monaten ein Aktionsbonus von 120 € versprochen, der mit der Jahresrechnung erstattet wird. Die letzte Schlussrechnung erhielt ich mit Datum 07.07.2011, ohne dass der Aktionsbonus verrechnet wurde.

Seit fünf Wochen korrespondiere ich per e-Mail mit FlexStrom und sie weisen auf die AGB Punkt 7.3 hin, der öfters geändert wurde, aber in 2009 sehr unklar war (siehe Urteil Amtsgericht Tiergarten AZ 3 C 377/10, es gibt auch noch andere verbraucherfreundliche Urteile).

Der Vertrag sollte nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt sein, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Ich wurde vom 01.11.09 00:00 Uhr bis 31.10.2010 24:00 Uhr mit Strom beliefert. Ab 01.11.2010 00:00 Uhr wurde die Kündigung erst wirksam! Ein Vertrag ist erst dann gekündigt, wenn die Kündigung wirksam wird.

Ich habe einen Rechtsanspruch, da ich die zwölfmonatige Mindestlaufzeit eingehalten habe, den ich auch Notfalls einklagen werde. Zinsen und Gebühren gehen auf Ihre Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

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