Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Für den Jahreszeitraum 1.5.2010 bis 30.4.2011 erfolgte eine Schlussabrechnung am 4.8.2011. Hierin wird ein Mehrverbrauch gegenüber dem gebuchten Paket in Höhe von 955,5 kWh abgerechnet, dies aufgrund einer Zählerstandsschätzung, bei der zum jetzigen Zeitpunkt (also mehr als drei Monate nach Abrechnungszeitraumende) der tatsächliche Zählerstand den für den 30.4.11 geschätzten Zählerstand noch deutlich (um 600 kWh) unterschreitet.

Angeblich wurde ich per Mail zur Zählerstandsabfrage aufgefordert, kann aber einen entsprechenden Maileingang nicht feststellen. Nach meinem tatsächlichen Verbrauch ist am 30.4.11 von einem Zählerstand von 176724,5 gegenüber 178414,5 (Differenz von 1690 kWh) auszugehen und ich habe FlexStrom aufgefordert, die Abrechnung entsprechend zu berichtigen. Stattdessen erhalte ich ein Mahnschreiben.

Weiter ist zur Abrechnungsweise von FlexStrom zu bemerken, dass bei einem Mehrverbrauch und einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung der Mehrverbrauch vollständig statt anteilig zu dem erhöhten Tarif abgerechnet wird. Dies ist ebenfalls unzulässig. Überhaupt ist fraglich, ob die Strompreiserhöhung rechtlich wirksam mitgeteilt wurde (hierzu gibt es wohl schon einige Gerichtsentscheide).

Der Grund für diese Vorgehensweise ist recht offensichtlich: Wird in einem Jahr aufgrund eines falschen (zu hohen) Zählerstandes abgerechnet, lässt sich FlexStrom dies bezahlen, ein Ausgleich in dem darauf folgenden Jahr mit deutlich niedrigerem Verbrauch führt aber nicht zu einer Rückvergütung, wenn man ein Strompaket gebucht hat.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück