Inzwischen ist bereits die vierte falsche Rechnung seit unserer Vertragsverlängerung zum 14.06.2011 eingetroffen. Wem nützen die kommentarlos übersandten Auftragsbestätigungen vom 04. und 08.08.2011? Wir haben diesen mit Schreiben vom 06. sowie 11.08.2011 widersprochen (und diese nicht widerrufen), weil das Auftragsdatum schlichtweg falsch ist und wir keine Laufzeitverlängerung über die ursprünglich mit dem WinBack-Team am 05.05.2011 vereinbarte Vertragsverlängerung hinaus akzeptieren werden.
Unser alter, gekündigter Vertrag lief bis zum 13.06.2011, siehe Ihre Kündigungsbestätigung vom 22.09.2010. Dieser Vertrag wurde telefonisch am 05.05.2011 gegen 10.10 Uhr mit Herrn H. um weitere 24 Monate verlängert. Uns wurde nach Rücksprache der Call & Surf Comfort (4) für 29.95 Euro BRUTTO angeboten, da wir zuvor bereits regelmäßig 34.95 dafür bezahlten (Sonderaktion).
Ich wiederhole noch einmal: Unsere Kündigung zum 13.06.2011 (siehe Ihre schriftliche Bestätigung vom 22.09.2010) wurde von uns am 05.05.2011 telefonisch zurückgezogen. Laut Aussage des WinBack-Teams schließen sich genau daran erneut 24 Monate Vertragslaufzeit an (siehe Ihre Gesprächsaufzeichnung vom 05.05.2011 ca. 10:10 Uhr, Herr H.).
Also buchen Sie uns den im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung angebotenen Aktionstarif Call & Surf Comfort (4) für 29.95 Euro BRUTTO gefälligst auch rückwirkend zum 14.06.2011 ein.
Sollte Ihr System dies nicht zulassen, dann erwarten wir zu den kommentarlos übersandten Auftragsbestätigungen wenigstens eine schriftliche Bestätigung der richtigen Vertragslaufzeit bzw. die Bestätigung unserer Kündigung zum Juni 2013. Wir werden keine Verlängerung darüber hinaus akzeptieren.
Korrigieren Sie zudem endlich unsere Rechnungen 06 bis 09/2011.