Aufgrund eines Umzugs kündigte ich meinen Stromlieferungsvertrag mit der Tchibo direct GmbH.
Da ich keine Kündigungsbestätigung erhielt, versandte ich die Kündigung nochmals mittels Einwurf-Einschreiben.
Nach meinem Auszug teilte ich Tchibo meinen Zählerstand und meine neue Adresse mit. Gleichzeitig widerrief ich vorsichtshalber meine Einzugsermächtigung. Dieses Schreiben habe ich mittels Einschreiben und Rückschein versandt.
Zwei Monate nach meiner Kündigung bat ich Tchibo um Zusendung einer Schlussrechnung. Dieser Bitte kam dann nach sechs Wochen und einigen weiteren Schreiben auch tatsächlich nach. Dies war auch das erste Mal, dass sich Tchibo an mich gewandt hat. Alle anderen Schreiben hat Tchibo leider ignoriert.
Diese Schlussrechnung ist jedoch nicht korrekt. Es wurde ein falscher Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt und ein Endzählerstand angegeben, der für mich nicht nachvollziehbar ist. Ich hatte Tchibo einen anderen Zählerstand mitgeteilt, der so auch im Übergabeprotokoll meiner ehemaligen Wohnung vermerkt wurde. Tchibo hatte einen geringen Nachzahlbertrag ermittelt.
Ich widersprach daher der Rechnung und trug detailliert vor, weshalb ich die Schlussrechnung für falsch halte. Nach meiner Rechnung unter Zugrundelegung des richtigen Zählerstandes ergibt sich ein Guthaben von ca. 35,- Euro. Dieses Schreiben habe ich per Post und E-Mail an Tchibo gesandt. Für meine E-Mail erhielt ich immerhin eine Eingangsbestätigung. Seit Ende Juli 2011 warte ich nun auf eine Reaktion von Tchibo.
Tchibo hat zwischenzeitlich den Nachzahlbetrag trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto eingezogen. Zwei Tage später überwies mir Tchibo einen Betrag von 7,- Euro. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist mir nicht klar. Eine neue Schlussrechnung habe ich nicht erhalten.
Derzeit bin ich geneigt, den unrechtmäßig abgebuchten Betrag zurück buchen zu lassen, um irgendeine Reaktion von Tchibo auszulösen. Zwar handelt es sich nur um einen geringen Betrag, jedoch möchte ich diesem Unternehmen auch kein Geld schenken.