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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir sind seit vielen Jahren, d. h. seit ca 30 Jahren fleißige und zahlungskräftige Versicherungsnehmer bei der DEVK (Haus, Auto, Hund, Privathaftpflicht etc.). Nachdem jetzt der meines Wissens nach erste Fall der Inanspruchnahme der Hausratversicherung durch meine Mutter aufgetreten ist (vom Monteur bescheinigter Wasserschaden, der die Waschmaschine ruiniert hat), sind die Mitarbeiter der DEVK nicht zu einer adäquaten Schadensregulierung in der Lage.

Meiner Mutter, einer Frau von 70 Jahren, wurde am Telefon erklärt, es handele sich hierbei nicht um eine Angelegenheit, die in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung falle. Dann wurde das Gespräch abrupt abgebrochen. Mir erklärte ein wortkarger Mitarbeiter der Servicehotline, die Wohngebäudeversicherung sei in einem solchen Fall zuständig.

Nachdem immerhin die Zuständigkeit der Hausratversicherung durch das Versicherungsbüro vor Ort nicht mehr völlig ausgeschlossen wurde, befragte man meine Mutter mit detektivischer Genauigkeit danach, wann und wie der Schaden entstanden sei etc. - ein Schaden, der von einem Mitarbeiter eines renommierten Waschmaschinenherstellers als Wasserschaden erkannt und deklariert worden war.

Auf versprochene Rückrufe von Seiten des Versicherers warten wir bis heute. Eine Versicherung der Extraklasse - solange man zahlt und keinen Versichungsfall hat. Wenn letzteres eintritt, besser gleich zum Anwalt.

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