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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe mit der Schlussrechnung so wie viele hier eine verdeckte Preiserhöhung festgestellt. Angeblich soll mir diese per Email zugestellt worden sein, ich habe jedoch nie etwas erhalten. Jetzt wurde mir zwar der Bonus gewährt, doch ich soll 121,20 € zahlen. Nach meinen Berechnungen sollten es aber nur 29,23 € sein. Die Einzugsermächtigung habe ich sofort zurückgenommen. Jetzt werde ich folgenden Brief per Einschreiben schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben widersprechen wir der Schlussrechnung 119*** vom 26.09.2011.

Grundlage des Vertrags zwischen FlexStrom und uns war die zum Abschluss gültige Preisliste. Es handelt sich um den Tarif 3797 „Deutschlands-Best Tarif 4 jährlich" mit 17,50ct je kWh und 7,70€ mtl. Grundgebühr.

Nun haben wir auf der Abschlussrechnung eine nachträgliche Preiserhöhung festgestellt, die uns laut Aussage der Servicehotline via Email übermittelt wurde. Eine solche Tarifanpassung haben wir niemals erhalten. Senden Sie uns daher bitte den Nachweis zu, dass Sie uns eine solche Preisanpassung übermittelt haben, auf die Sie Ihre Ansprüche stützen.

Unter Berücksichtigung der auf der Rechnung ausgewiesenen Verbrauchswerte und des Tarifs 3797 ergibt sich folgende Rechnung:

Der Verbrauch vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 betrug Abzüglich von 105 kWh aus Guthaben 3167 kWh. Die Grundgebühren liegen ausgehend von 7,70 € monatlich bei 92,40€. Daraus ergibt sich ein Strompreis von 554,23€. Der Gesamtpreis liegt daher bei 646,63€. Wir haben als Vorzahlung am 17.03.2010 bereits 617,40€ entrichtet.

Wir sind bereit, den Mehrbetrag von 29,23€ zu zahlen, fordern Sie aber auf, eine überarbeitete Abschlussrechnung zu stellen.

Sollten Sie dieser Aufforderung bis zum 21.10.2011 nicht nachkommen bzw. auf Zahlung der in der Schlussrechnung aufgeführten Summe von 121,50 € bestehen, werden wir den Fall unserem Anwalt übergeben und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

***

Kann ich das so schreiben? Ich habe überlegt, wenn daraufhin keine neue Abschlussrechnung kommt, werde ich einen online Mahnbescheid einreichen. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und auch wenig Erfahrung mit solchen Dingen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Ihre Meinung dazu erhalten könnte.

Danke!

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