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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir haben uns einen neuen Roller bei Atu gekauft, der gleich nach drei Tagen nicht mehr ging. Er ist mehrfach abgestorben und wir mussten ihn nach Hause schieben, da dieser schließlich tagelang nicht anging.

Nach Rücksprache mit ATU sei es unser Problem, wie wir den Roller in die Werkstatt schaffen und es liegt vielleicht am Regen, dass er nicht anspringt. Ins Wohnzimmer kann ich ihn mir jetzt aber nicht stellen, wenn es am Regen liegt. Leider sehr unkooperativ.

Wir wollten den Roller auf Grund dieser Probleme nach einer Woche zurückgeben, was uns aber verweigert wurde. Man hat zwar laut AGB ein 14tägiges Rücktrittsrecht, aber das nur bei Onlinebestellungen und finanzierten Produkten. Wenn man also was im Laden kauft, muss man die AGB, die im Laden hängen, beachten und nicht die, die online sind, so die Aussage der Geschäftsführung.

Der Roller war zwei Tage in der Werkstatt und wir hatten wieder kein Fortbewegungsmittel zur Verfügung. Zeit, Nerven und einen unkooperativen Betrieb zumindest in Lanshut, laut meiner Erfahrung. Hierfür sollte es eine Entschädigung geben, schließlich musste ich auch jemanden bezahlen, der mir den kaputten "neuen" Roller in die Werkstatt fährt.

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