Im Strompreisvergleich von Verivox wird von Ihrer Firma ein Neukundenbonus bis zu 160 Euro in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten angezeigt.
Diese Kombination ist nicht korrekt, da Flexstrom den Bonus nicht gewährt, wenn man sich nur zwölf Monate beliefern lässt (7.3. der AGB: es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.).
Der Bonus wird also nur gewährt, wenn man praktisch eine Vertragszeit von mindestens 24 Monaten aufrecht erhält. In diesem Fall ist der Kunde jedoch hinsichtlich des Folgetarifs völlig Ihrer Willkür ausgesetzt, so dass der Bonusvorteil vom ersten Jahr im zweiten Jahr gegebenenfalls zunichte gemacht würde.
Sie geben diese falschen Angaben offensichtlich an Verivox weiter, obwohl Sie im Urteil des LG Heidelberg vom 29.12.2010, Az 12 O 76/10 KfH diesbezüglich unterlegen sind.