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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich war vom 01.03.2010 - 28.02.2011 Kunde von Flexstrom. Die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr wurde erfüllt. Die Kündigung wurde also nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Flexstrom zusätzlich in der Vertragsbestätigung: "Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet."

Die (ansonsten korrekte) Schlussrechnung kam ohne den vereinbarten Bonus von 75 € daher. Die darüber hinaus gehende Nachforderung von 9,04 € habe ich natürlich beglichen.

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