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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine Lebensgefährtin soll Ende Juli 2011 zusammen mit einem Handy-Vertrag bei handyservice.de einen Preselection-Vertrag bei TSD abgeschlossen haben. Bewusst hätte sie einen solchen Vertrag sicher nicht abgeschlossen, da unser Telekom-Tarif „Call & Surf Comfort“ bereits eine Deutschland-Flatrate einschließt.

Die Unterschriften auf der Vertragskopie, die uns zugeschickt wurde, sehen etwas merkwürdig aus, sie unterscheiden sich auch stark von den Unterschriften auf dem Handy-Vertrag. Der Vertrag ist sowieso etwas merkwürdig. Unter der rechten Unterschrift steht:

"Einzugermächtigung: Hiermit ermächtige ich die TSD Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG die fälligen Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren von oben genannter Bankverbindung abzubuchen. Diese Ermächtigung bleibt bis zu meinem für..." Der Satz hört wirklich hinter "für" auf.

Auf jeden Fall kann sich meine Lebensgefährtin nicht erinnern, je einen solchen Vertrag unterschrieben zu haben. Aber als wir der TSD den Sachverhalt schilderten, verhielt sie sich stur. Es wäre eindeutig darauf hin gewiesen worden, der Preselection-Vertrag sei unabhängig vom Handy-Vertrag und er könnte nur bewusst unterschrieben worden sein. Auch mit Kulanz ist offensichtlich nicht zu rechnen, meine Lebensgefährtin wurde nur darauf hingewiesen, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Betrag in Höhe von 70% der Gebühren bis zum Vertragsende fällig wäre.

Ich finde das Geschäftsmodell von TSD merkwürdig. Die Telefon-Flat für 14,99 EUR im Monat kann ja vielleicht für manche Leute wirklich günstig sein. Aber wenn im Normalfall Leute diese Flatrate bewusst buchen und davon Vorteile haben, warum ist dann TSD darauf angewiesen, gegenüber Leuten, die eine solche Preselection nicht brauchen und auch nicht wollen, auf Vertragserfüllung zu beharren? Der Verdacht liegt nahe, dass es eher die Regel ist, dass Leute, die die TSD-Flatrate haben, sie eigentlich gar nicht bräuchten.

Hier der Name meiner Lebensgefährtin: Hildegard R.

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