Ich habe gleich zwei Beschwerden gegen die Firma Segnmüller Weiterstadt. Hier geht es um die Küche.
So etwas freches und unfreundliches habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt wie das Personal des Segmüllers. Kein Kundenservice! Keine Kundenfeindlichkeit! 0 Toleranz! 0 Kulanz! Denen bin ich nichts als Kundin wert; die wollen nur mein Geld von mir haben und alles anderes interessiert sie nicht. Anscheinend können sie sich diese Servicewürte finanziell leisten, denn, wenn sie auf Kunden angewiesen wären, würden das Einrichtungshaus Segmüller die eingehend Kundenreklamationen bestimmt anders bearbeiten.
Wie bereits beschrieben, habe ich zum 01.07.2011 eine Neubauwohnung bezogen. Am 21.04.2011, wo ich eine komplette Küche mit dazugehörigen Elektrogeräten bestellt hatte, habe ich noch keine Wohnung gesehen, denn die selbige wurde noch gebaut.
Also, bestellte ich meine zukünftige Küche aufgrund von Bauplänen meiner Wohnung, mit dem Hinweis, dass ich erst ab 01.07.2011 es ganz genau wissen werde, wie groß tatsächlich meine Küche sei.
Am 03.08.2011 war (meine) die Freude groß, dass ich meine Traumküche ausgeliefert bekam. Nur war die Freude leider vom kurzen Dauer. Es stellte sich sehr schnell heraus, dass sich meine Traumküche zu einem Alptraum entwickelt(e)!
Die Küche wies diverse Montagemängel auf, welche, z. T. erst bei der zweiten schriftlichen Reklamation beseitigt wurden.
Es stellte sich auch sehr schnell heraus, dass die gelieferte Dunstabzugshaube keine Leistung bringt und wir deshalb beim Kochen die ganze Zeit Fenster (auch jetzt im Winter) offen halten müssen, bzw. den Abluftabzug auf Maximum (zusätzliche Stromkosten, welche ich bezahlen muss), denn sonst geht unser Feueralarm an.
Es stellte sich auch sehr schnell heraus, dass ich für den gelieferten Zerankochfeld sehr viel Zeit brauche und dass ich es täglich bis zu zwei (2) Stunden (richtig gelesen) brauche, abhängig davon, wie bzw. was ich koche, um den sauber zu bekommen.
In der Zwischenzeit gerufener Kundendienst des Zerankochfeld-Herstellers wurde mir zunächst mit € 73,90 in Rechnung gestellt. Als ich dies reklamierte, bekam ich nach einem Monat obendrauf noch € 5,00 Mahngebühr. Der Segmüller lehnt jedoch Übernahme dieser Kosten, weil angeblich unbegründet, ab.
Den Offen habe ich bisher nur ein einziges mal benutzt, weil ich vor Angst nicht backen kann, weil ich nicht weiß, da die gelieferte Dunstabzugshaube nicht funktioniert, wie unser Feueralarm darauf reagiert.
Mein mündlicher Wunsch, die Elektrogeräte zurück zu nehmen, wurde seitens der Einrichtungshauses Segmüller zunächst ignoriert. Dann wurde mir, nachdem ich dies schriftlich reklamierte, eine Rücknahme mit 15 % Stornogebühr angeboten.
Für einen Küchentaufmaß (Erweiterung der Küche um zwei Schränke, Arbeitsplatte, Wandschutzplatte, usw.) will der Segmüller € 65,00 mir noch zusätzlich in Rechnung stellen.
Noch dreister, am Samstag, den 19.11.2011 bekam ich ein (Ein) Schrieben, dass ich mich bis zum Freitag, den 25.11.2011, entscheiden soll, ob ich dieses Angebot annehme, oder nicht, ansonsten bekomme ich nach Verstreichen dieses Datums gar nichts mehr.
Zitat aus dem Originalscheiben des Eisrichtungshauses Segmüller, welcher mir per (Ein) Schreiben ausgehändigt wurde:
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Grundsätzlich gibt es unsererseits keine gesetzliche Verpflichtung der Rücknahme von bestellten Teilen. Das Angebot der Rücknahme zu einer Stornierungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises ist ein Kulanzangebot von unserer Seite, um Ihnen entgegen zu kommen. Sollten Sie bis zum 25.11.2011 keinen neuen Kaufvertrag über einen Ihren Vorstellungen entsprechendes Kochfeld sowie Elektroherd abgeschlossen haben, sehen wir unser Kulanzangebot der Rücknahme gegen vorgenannte Stornierungsgebühr als gegenstandslos an und ziehen dieses zurück.
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Da sehe ich endgültig, nach dem Motto; friss oder stirb; dass ich bereits das zweite mal von der Firma Segmüller über den Tisch gezogen wurde und mit denen wider einen neuen Knebelvertrag schließen sollte!
Wir bereits erwähnt, kann ich Aufgrund meiner sehr schlechten Erfahrungen mit der Firma Segmüller jedem davon abraten, bei der Selbigen irgendetwas zu kaufen oder zu bestellen, denn so eine konsumentenunfreundliche Frechheit darf nicht mehr von Verbrauchern honoriert werden!