Im August 2011 kündigte ich die Wohnung in der Charlottenburger Chaussee. Am 30.9.2011 wurde diese Wohnung ohne Mängel von einer beauftragten Firma abgenommen. In einem Schreiben von der Hausbank München erfuhr ich, dass die GSW die Mietkaution bei der Bank nur kündigen kann und zwar mit Eingang der Kündigung bei der GSW.
In meinem Fall 2. August 2011. drei Monate Rückhaltung der Kaution wären also der 1. November 2011.
Viele Schreiben gingen nun wegen der Kautionrückzahlung an die GSW. Man erhält keine Antwort.
Meine Frage, vielleicht hat jemand schon einmal seine Kaution zurück erhalten, wie lange dies gedauert hat.
Ich verstehe auch nicht, warum man nicht langsam einmal einen Riegel davor schiebt, dass die GSW immer noch Wohnanlagen kaufen kann, wie jetzt wieder in Berlin-Spandau in der Wasserwerkstraße. Denn ich denke einmal, dass dort die Mieten wieder in immensen Mieten hochgeschossen werden, sodass dort der weitere Leerstand der Wohnungen das Ergebniss sein wird. Denn in der Charlottenburger Chaussee hat die GSW einen ca. 80 % Leerstand der Wohnungsanlage erreicht.
Warum greift denn keiner von den Senatsämter ein, dass Wohnungsgesellschaften nur kaufen dürfen, wenn Sie mit ihren Wohnanlagen im reinen sind. Es wird gekauft, gekauft und die GSW dann die Mieter mit Mieterhöhungen hinaus grault.
Allein verdienene oder Familien können sich diese Mietpreise dann nicht mehr leisten. Hartz IV Empfänger sowieso nicht mehr.
Vielleicht erhalten sie noch Zuschüsse aus Steuergeldern für Leerstände.