Meine Damen und Herren,
ich heiße Oleg Schelepow und wende mich an Sie mit meiner Beschwerde.
Es geht um den Beschluss der Ausländerbehörde (Ausländeramt des Landkreises in Sigmaringen), die jeder Logik entbehrt.
Sachverhalt:
Ich, Oleg Schelepow, habe 1993 Exxx Sxxx geheiratet. 1997 ist unsere Tochter Txxx zur Welt gekommen.
2004 habe ich mich scheiden lassen. Der Beschluss des Richters trat im September 2004 in Kraft. Unsere minderjährige Tochter blieb bei Exxx, bei ihrer Mutter also.
Am 25. August 2011 hat Exxx den deutschen Bürger Wxxx Gxxx geheiratet. Wxxx kann die Familie unterhalten, hat ein Haus, ein Auto, ist fest eingestellt.
Es ist viel Zeit vergangen, bis der Beschluss gefasst wurde, was eigentlich verständlich ist, aber der Beschluss entbehrt jeder Logik: Exxx darf nach Deutschland einreisen, Txxx - die Tochter - darf es nicht.
Nach dem Beschluss des Gerichts des Altai wurde Exxx das alleinige Sorgerecht für die minderjährige Tochter Txxx zugesprochen. Nach demselben Beschluss des Gerichts wurde mir das Elternrecht abgesprochen. Und ich frage mich: Warum darf denn meine Tochter nicht nach Deutschland einreisen? Wer soll denn für meine Tochter sorgen? Die Großeltern, die ein niedriges Einkommen haben? Der Vater ohne Sorgerecht? Für die Behörden in Russland kommt es gar nicht in Frage
Ist es menschlich, das Kind von der Mutter zu trennen?
Oder es wurde absichtlich getan, um weniger Ausländer nach Deutschland einreisen zu lassen?