Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Die Firma FlexStrom verweigert meine berechtigte Bonusgewährung (140,-- Euro).

"Auszug aus Kleingedrucktem" - Tarifübersicht DeutschlansBest Regio):

Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt IhnennFlexStrom einen einmaligen Bonus. Der einmalige Bonus wird bei dem Tarif "DeutschlandsBest Regio" in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Höhe ist abhängig von dem tatsächlichen Jahresstromverbrauch. Sobald dieser feststeht, wird der Bonus mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Auszug AGB, 20.5.2010, Ziffer 7.3: "Wenn Sie einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. ..."

Vertragslaufzeit: 1.9.2010 bis 31.08.2011 (Kündigung erfolgte zum Ablauf des ersten Bezugsjahres).

Auf meine Anfragen erhalte ich leider immer nur diese Standardantwort.

Zitate aus Mail-Antwort:
"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage müssen wir Ihnen erneut mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind ... Sie konnten uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde ..."

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück