Auch ich bin auf das Angebot von Flexstrom hereingefallen. Als dann am 15.12.2011 im Downloadbereich die massive Preiserhöhung um über 40% lag, erkannte ich im Weihnachtsstress nicht die Wichtigkeit oder habe es versäumt abzurufen. Auch wurde mir das Dokument nicht entsprechend seiner Relevanz zugestellt.
Im Januar versuchte ich noch mit einer Sonderkündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB den Knebelvertrag zu entgehen. Aber Flexstrom reagierte nur mit einer höflichen Ablehnung. Dabei kann ich mich auf die fehlende Sonderkündigungsfrist in den AGB's beim Vertragsabschluß berufen. Diese war damals nicht explizit benannt im Gegensatz zur heutigen AGB. Und damit gilt sie für mindestens vier Wochen.
Zu allem Überfuß endet mein Mietvertrag genau bei Vertragsende und es ist ungewiss, ob ich den neuen Zähler im Gemeinschaftshaushalt auf mich laufen lassen kann. Laut AGB muss ich das aber, falls technisch möglich. Also definitiv verzwickt. Und ungeheuer nervenaufreibend.