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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich war Kunde bei FlexStrom vom 01.12.2010 bis 30.11.2011, also somit ein komplettes Belieferungsjahr.

Ich kündigte meinen Vertrag fristgerecht schriftlich per Post, welches mir ebenfalls schriftlich bestätigt wurde. Also ich dann meine Schlussrechnung bekam, kam das böse erwachen:

1. Der Zählerstand zum Ende des Belieferungsjahres wurde falsch angegeben. Es steht da: Ablesung Ende EVU. EVU bedeutet in diesem Fall Energieversorgungsunternehmen, was in meinem Fall der örtliche Energieversorger Vattenfall ist. Am 30.11.2011 war jedoch niemand da, um den damaligen Zählerstand zu notieren, also weder von FlexStrom noch vom EVU. Ich habe mich dann an FlexStrom telefonisch gewendet und die meinten, ich solle den richtigen Zählerstand beim EVU angeben, und diese schicken dann die berichtigten Daten zu FlexStrom. Dies tat ich dann auch und ich soll wohl innerhalb von 14 Tagen meine berichtigte Rechnung bekommen. Bisher ist jedoch noch nix passiert, sprich, die 14 Tage sind vorbei.

2. Der Bonus wurde nicht auf der Rechnung berücksichtigt. In den AGB von FlexStrom, Stand 18.11.2010, die für meinen Vertrag gelten, steht drin, dass ich meinen Bonus nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres mit der Schlussrechnung erhalte. Ich habe zwar innerhalb des ersten Belieferungsjahres gekündigt, jedoch wird meine Kündigung ja erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, sonst würde ich ja länger als ein Jahr beliefert werden. Somit steht mir nach Abs. 7.3 mein Bonus zu.
Die mit dem neuen Preisblatt verbundenen AGB habe ich schriftlich abgelehnt und dafür auch eine schriftliche Bestätigung seitens FlexStrom erhalten. Also gelten die o. g. AGB für meinen Vertrag.
Am Telefon meinte die Servicemitarbeiterin vom Kundenservice von FlexStrom, dass ich ja innerhalb des ersten Jahres gekündigt haben. Und FlexStrom habe mir die Kündigung ebenfalls innerhalb des ersten Belieferungsjahres bestätigt und somit würde dann innerhalb des ersten Belieferungsjahres die Kündigung wirksam werden. Ich fragte sie dann, was passiert wäre, wenn sie mir die Kündigungsbestätigung erst nach dem ersten Belieferungsjahr zugesandt hätten, ob dann die Kündigung erst nach dem ersten Belieferungsjahr wirksam wäre. Darauf meinte sie:
"wir brauchen uns ja hier nicht um irgendwelche Eventualitäten und "was-wäre-wenn"-Situationen unterhalten., Fakt sei dass die Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres wirksam sei. Weitere Erklärversuche meinerseits wurden abgeblockt, sogar soweit, dass mir die Dame empfahl, mir einen Anwalt zu nehmen und zu klagen. ich fragte sie, ob es denn so der Normalität bei der Firma FlexStrom entspricht, denn wenn man die zahlreichen Beiträge im Internet gelesen hat, bekommt man wohl schon solch ein Bild von der Firma.
Ende vom Lied war, dass die Mitarbeiterin einfach aufgelegt hatte und mich smoit abgewürgt hat.

Weitere Anrufe beim Kundenservice wurden entweder nicht erhört bzw. mit den Worten beendet, dass alles gesagt sei etc.

Also, ich brauche Hilfe.

Meine Forderungen sind nun.

1. Berichtigung des Zählerstandes zum Ende meine Vertrages, was ich jedoch schon selbst eingeleitet habe.

2. Verrechnung meine Bonus in Höhe von 70,-- EUR und somit Zusendung einer berichtigten Schlussrechnung sowie die Überweisung der somit entstehenden Gutschrift auf mein Konto.

Warum ist sowas in Deutschland überhaupt möglich?

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