Mit dem Schiedsspruch der Schlichtungsstelle Energie e. V. ist nun eindeutig und unmissverständlich juristisch geklärt, dass der Bonus nach 12 Monaten Belieferungsdauer auszuzahlen ist:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/Download/30.12.2011-Empfehlung_des_Ombudsmannes_zur_Wirksamkeit_allgemeiner_Geschaeftsbedingungen.pdf
Ich fordere Sie daher auf, ALLEN Kunden die zustehende Bonuszahlung zu gewähren.
Und noch ein Tipp: Entlassen Sie Ihre Juristen, die durch mangelnden Sachverstand und ihre starrsinnige Haltung Ihrer Firma erheblichen Schaden zufügen.