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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe zum 01.06.2010 zum Stromanbieter Flexstrom gewechselt. Dabei wechselte ich zu einem Tarif, der die Zahlung per Vorkasse voraussetzte und 125,-€ Neukundenbonus, wenn ich mindestens zwölf Monate Kunde bleibe, versprach. Eine Verlängerung des Vertrages hätte fast das doppelte gekostet, als mein jetziger Anbieter (Hellenhein-Strom).

Nach ca. 4 Monaten erhielt ich die Endabrechnung, mit einem Guthaben von knapp 200,-, da wir 4000KWh eingekauft hatten, jedoch nur knapp 3000 KWh verbraucht hatten. Ich teilte Flexstrom daraufhin mit, auf welches (nicht meine eigenes Konto) überwiesen werden sollte und dass mir noch der Neukundenbonus zusteht.

Daraufhin teilte man mir mit, eine Auszahlung könne nur auf ein Konto, welches dem Vertragsinhaber gehöre, getätigt werden und Neukundenbonus stehe mir nach § 7.3 der AGB's nicht zu. Daraufhin teilte ich Flexstrom mein eigenes Konto mit, nun verlangte man aber eine schriftliche Vollmacht, um auf der sicheren Seite zu sein. Wohl eher Hinhaltetaktik.

Während dieses Schriftverkehrs mit der Flexstrom AG schrieb ich, wie bereits erwähnt, dass mir auch der Neukundenbonus zusteht. Hier widerlegte man immer wieder mit angeblich gewonnnen auf meinen Fall zutreffenden Gerichtsurteilen. Soweit ich mir die Sachen durch gelesen habe, trifft dies bei mir nicht zu und ich zähle zu denen, die Anspruch auf die Bonuszahlung haben. Da meine AGB's noch auf Stand des Berliner Urteils sind und hier die Rechtsprechung dem Kunden recht gegeben hat. Zudem ist das ganze vertraglich gesichert und die AGB's Klausel ist somit unwirksam.

Die Vollmacht schickte ich dann per Post und drohte im Brief mit Anwalt und Medien. Daraufhin erhielt ich eine Mail, dass man das Guthaben nun überweisen wolle. Die Bonuszahlung stehe mir jedoch nach hinreichender Prüfung nicht zu, wieder diverse Gerichtsurteile beigefügt, bei denen Flexstrom recht bekommen hat.

Mein Nachbar hatte das gleiche Problem und hat es bisher über die Verbraucherzentrale und über die neue "Schlichtungsstelle Energie e. V." versucht. Das Schreiben der Verbraucherzentrale, welches glaube ich 15,- € kostete, wurde ebenfalls abgewiesen. (Rückschreiben mit gewonennen Gerichtsurteilen, AGB's § 7.3, Bla Bla)

Nach dem Schreiben der Schlichtungsstelle änderte man die Rechnung immerhin so, dass er nun den Kundenbonus angerechnet bekommt. Jedoch wurde er nicht offiziell aufgeführt, sondern lediglich der Preis und Verbrauch so hingerechnet. Damit man ja nicht zugibt, den Kundenbonus zu zahlen. Dies ist mittlerweile ca. 8 Wochen her, trotz anerkanntem Guthaben ist noch immer kein Geld geflossen.

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