Folgenden Text habe ich von Flexstrom erhalten:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2012.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
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Ich wurde vom 1.1.2011 - 31.12.2011 von Flexstrom beliefert.
Seite 1.1.2012 werde ich von einem neuen Stromlieferanten beliefert.
Prinzipiell bin ich von Flexstrom zur Kündigung genötigt worden, da ich am 30.9.2011 ein neues Angebot erhalten habe: Dieses Angebot lag 26% über dem Preis des Grundversorgers, 64% über dem Preis vom Vorjahr (ohne Bonus) und 78% über Ihrem Normalpreis!
Des weiteren hat Flexstrom in der Endabrechnung den Zählerstand manipuliert.
Flexstrom ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, den Vorfall zu klären. Ein weiteres Guthaben wurde ebenfalls noch nicht erstattet!