LÖWENZAHN akzeptiert fristgerechten Widerruf nicht! Online-Stromauftrag: 900025007629
Am 30.12.11 erhielt ich postalisch eine Vertragsbestätigung – datiert zum 27.12.11 – von Löwenzahn mit der Bitte um Überweisung zum 21.12.11! (was zeitlich ja unmöglich ist) des gewählten Betrages entweder a) eingeschränkte oder b) erweiterte Preisgarantie.
Am 07.01.12 schickte ich per e-mail Einschreiben (was von Löwenzahn nicht abgeholt wurde!) meinen Widerruf. Am 19.01.12 bekam ich per e-mail (die Adresse, an die ich mein Einschreiben schickte) die freudige Nachricht, dass ich nun willkommen bin als Kundin mit Auftragsnummer: 20000007833.
Am 31.1.12 nochmaliger e-mail-Einschreiber an Löwenzahn mit dem Hinweis auf meinen fristgerechten Widerruf und den folgenden Hinweis vom Verbraucherschutz:
"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung. Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!) und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt!“
==> Die Warenlieferung seitens Löwenzahn wäre der 1.2.2012 gewesen. Somit meinerseits auch wieder zeitlich richtig widerrufen (3. mal). Nun erhalte ich Anruf von meinem jetzigen Stromanbieter, die Gemeinde, dass Löwenzahn Druck auf sie ausübt und die Gemeinde nicht den Vertrag überlässt. Ich ERHALTE somit STROM von LÖWENZAHN seit 1.2.2012!
Ich fordere Löwenzahn auf, sich sofort des Widerrufes zu erinnern und die Gemeinde als meinen Stromlieferanten anzusehen. LÖWENZAHN beliefert ohne meine Einwilligung Strom; es gab auch nie eine schriftliche Willenserklärung (Unterschrift) von mir.