Vor geraumer Zeit sendete ich einen bei eBay erworbenen Artikel an den Verkäufer zurück. Wohlgemerkt im gleichen Karton, in dem er versendet worden war.
Die Abgabe erfolgte an einer Packstation. Nach kurzer Zeit meldete sich der Verkäufer bei mir und teilte mit, dass der Karton leer angekommen sei. Er würde die Angelegenheit an DHL weiterleiten. Nach ein paar Tagen kam die Verlustanzeige. Ich musste diese ausfüllen und alle Rechnungen beilegen. Verlangt getan.
Nach drei Wochen fragte ich nach, man mache gerade eine Inhaltsrecherche, ich müsse noch warten. Nach vier Wochen die Ablehnung: ich dürfte nach den Vertragsbedingungen Dinge nicht so verpacken, dass man Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könne. Erstens war es der Originalkarton des Verkäufers, zweitens kein Karton der Schuhfirma, der zugegebener Massen teuren Schuhe. Und wenn dies so wäre, wäre Zalando geliefert.
Auch bei meinem letzten reklamierten Verlust musste bis zur Erstattung erst ein Anwalt eingeschaltet werden, weil DHL immer wieder neue Regeln erfindet, um der verkauften Leistung, nämlich versichertes Paket, nicht erbringen zu müssen.
Auch ein weiteres Schreiben von mir blieb ohne Erfolg lediglich mit dem Hinweis auf das erste Schreiben.
Fazit: das Paket ist eindeutig zugestellt worden und auch bei DHL sortiert worden, die Einlieferung ist nachweislich bei der Packstation erfolgt, trotzdem verweigert DHL die Erstattung.