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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe am 25.5.2011 im Rahmen einer Zwangsvollstreckung einmal 477€ und am 14.06.2011 noch einmal 23€, also 500 € von Teldafax zurück erhalten. Nun fordert eine Rechtsanwalts-Kanzlei aus Düsseldorf 523€ zuz. 17€ Zinsen von uns zurück.

In unserer Forderung von damals waren auch 400€ Sonderabschlag enthalten. Muss ich jetzt die 500€ komplett zurück zahlen oder kann man die 400€ Sonderabschlag abziehen?

Die 500 € waren unsere Teldafax Abschlussrechnung vom Juni 2010, die nur nie freiwillig von Teldafax zurück überwiesen wurden. Leider hatte ich etwas zu spät reagiert.

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