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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Beschwerde richtet sich gegen die Telekom Deutschland GmbH in 53171 Bonn.

Es geht um den folgenden Sachverhalt:

Während meines Umzuges mit Wohnortwechsels versuchte ich meinen bestehenden Anschluss bei der Telekom Deutschland GmbH mitzunehmen. Auf Anfrage wurde eine virtuelle Buchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass am neuen Wohnort eine Bedarfsanzeige beantragt wird, weil es keine freien DSL-Ports gibt. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass es unbestimmt ist, wann wieder Ports zur Verfügung stehen werden. Eine weitere Alternative wie ich nun künftig das Internet nutzen soll, wurde mir nicht genannt.

Darauf blieb mir nichts anderes übrig, als meinen Vertrag bei der Telekom Deutschland GmbH mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies geschah am 05.02.2012. Bei Rückgabe des geliehenen Routers wurde mir im Telekom Shop in Köthen mitgeteilt, dass mein Vertrag zum 07.07.2012 vorgemerkt sei. Man teilte mir mit, dass ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht hätte und es dem Kundenservice mitteilen sollte.

Dies tat ich, mit dem folgendem Ergebnis: „Die Mindestvertragslaufzeit für Ihren Anschluss beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Einrichtung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit für Ihren Anschluss endet mit Ablauf des 7. Juli 2012. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, da am neuen Standort DSL verfügbar ist. “

Geprüft wurde allerdings nicht, da nur nach einer virtuellen Buchung ersichtlich wird, dass keine DSL-Ports frei sind.

Auch auf mehrmaliger Rückfrage – und das bereits seit über einem Monat – besteht keine Möglichkeit auf eine Einigung.

Ich werde vertröstet, dass mein Anliegen in Klärung ist, aber weiterführende Antworten erhalte ich nicht. Ich erhalte nur weiter Rechnungen, die von meinem Konto abgebucht werden für Leistungen, die ich nicht in Anspruch nehmen kann.

Ich war bisher immer zufriedener Telekom-Kunde. Seit Jahren ist dies mein einziger Anbieter, ein Gedanke daran den Anbieter zu wechseln kam mir nicht, da der Service bisher sehr zufrieden stellend war.

Diese Meinung muss ich nun revidieren. Ich verstehe nicht, warum kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wenn eine Zusammenarbeit sowie die Nutzung der Angebote der Telekom Deutschland GmbH nicht möglich sind. Wäre ein Anschluss am neuen Wohnort möglich gewesen, wäre ich sehr gern Kunde geblieben.

Ich möchte die Telekom Deutschland GmbH bitten das Sonderkündigungsrecht anzuerkennen. Ich als Kunde sehe mich im Nachteil, wenn ich für etwas zahlen soll, dass ich nicht in Anspruch nehmen kann. Eine weitere Vertragsbindung kann mir unter den gegebenen Umständen nicht mehr zugemutet werden.

Ich möchte hierzu auch auf einen Artikel hinweisen, der auf www.golem.de veröffentlicht wurde. Demnach hatten „rund 44 Prozent der Befragten schon einmal Probleme mit dem DSL-Anbieter. Beklagt wurden ein mangelhafter Kundenservice[…]. “ Wenn Probleme der Kunden so schnell abgefertigt werden, wie in meinem Fall, kann dies nachvollzogen werden.

Wenn man als Kunde dann allerdings die folgenden Nachrichten liest, „Deutsche Telekom greift bei TV-Rechten für Fußball-Bundesliga an“, kommt einem natürlich der Gedanke: kein Wunder, warum der Konzern dein Geld benötigt und einem nicht aus dem Vertrag entlässt.

Ich leite meine Beschwerde nun an verschiedene öffentliche Stellen weiter, in der Hoffnung, dass mein Anliegen Gehör findet und mir eine zufrieden stellende Lösung angeboten wird.

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