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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Mann hatte vor 28 Monaten einen schweren Unfall, es entstanden folgende Schäden:
Diagnosen: des Medizinischen Zentrums ICD-Nr.:
Rippenserienfraktur der 5. -9. Rippe rechts mit S22.44
Traumatischem Hämatopneumothorax S27.2
Schädelhirntrauma II° mit S06.30
Diffuse Hirnkontusionen mit Blutung rechts frontal S06.21
Hirnorganisches Psychosyndrom bei Z n SHT II° F07.2
Akute respiratorrische Insuffizienz, intubationsbedürftig bei J96.0
Pneumonie auf dem Boden des Hämatothorax J18.9
Dislozierte Skapulakorpusfraktur S42.11
Jochbeinfraktur S02.4
Hypokaliämie E87.6

Mein Mann hatte im März 2011 eine Begutachtung von der Privaten Unfallversicherung bei einem Neurologen, der alles auf 40 % fest setzte, eine Frage ist jetzt: darf ein Gutachter der Versicherung Neuro/Psychologie alles zusammen fassen, er hatte meinen Mann den Blutdruck gemessen und der war da 158/100 und Puls 69. Er sagte zu meinem Sohn, der meinen Mann begleitete, das wäre normal beim Gutachter, da ihr Vater etwas nervös ist, des weiteren begründete er das Posttraumatische bei meinem Mann ein großer Anteil sei, aber nicht auf organische Schäden zurückzuführen wäre, und er das nicht weiter nachzugehen braucht, da das beim Versicherer nicht versichert ist.

Mein Sohn hatte noch von meinem Mann weitere Arztberichte mitgenommen, die noch in der Uni Klinik Aachen waren und da noch nicht beim Gutachter vorlagen. Als mein Sohn die den Gutachter geben wollte, sagte er, dass er die nicht brauche, es handelte sich bei den Unterlagen um Kieferchirurgie und Augenklinik, so wie ein Bericht vom Kreislauf des Internisten, der Gutachter sagte mit den Worten, er brauche sie nicht. Die chirurgischen Erkrankungen von meinem Mann hat er in seinem Gutachten nur am Rand auf geführt.

Ich habe also im Gefühl, dass er nur zu Gunsten der Versicherung begutachtet hat. Der Internist meines Mannes sagte, es war eine unterlassene Hilfeleistung, er hätte bei dem Bluthochdruck 158/100 meinen Sohn mit meinem Mann zu einem behandelnden Arzt schicken müssen. Ich frage, kann ich das auch so der Ärztekammer melden?
Ich bitte um Information, was ich unternehmen könnte und welche Abteilung der Ärztekammer für so etwas zuständig ist.

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